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AGB

Einkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der miromatic GmbH (nachfolgend Besteller) und dem Verkäufer, sowie für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Annahme des Kaufvertrages erkennt der Verkäufer diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.

 

1.2 Abweichungen von unseren Bedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Angebote des Verkäufers erfolgen grundsätzlich verbindlich. Die Annahme von Angeboten wird für uns nur durch unsere schriftliche Bestätigung/ Annahmeerklärung verbindlich.

 

1.3 Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

 

  1. Bestellung und Auftragsbestätigung

2.1 Wir bestellen nur unter Zugrundelegung dieser Einkaufs- und Lieferbedingungen. Angebote an den Besteller müssen schriftlich im Sinne der §§126, 126a BGB gestellt werden. Sie sind grundsätzlich in deutscher Spracheabzufassen. Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. werden nicht gewährt.

 

2.2 Alle Preise sind in der Landeswährung des Lieferanten (soweit diese nicht auf den Euro lautet, zusätzlich auch in EUR) anzugeben. Soweit nichts anderes angegeben ist, handelt es sich um Festpreise. Lässt sich den Preisangaben nicht entnehmen, ob die Preise die Umsatzsteuer berücksichtigen, handelt es sich um Bruttopreise.

 

2.3 Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen sind nicht verbindlich. Bestellungen können nur innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung mit schriftlicher Auftragsbestätigung angenommen werden.

 

2.4 Jegliche Geschäftsbedingungen des Lieferanten, insbesondere in Auftragsbestätigungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Vereinbarung bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwas anderes gilt nur, wenn der Besteller der Einbeziehung von Geschäftsbedingungendes Vertragspartners schriftlich zustimmt.

 

2.5 Auftragsbestätigungen, die in Preisen, Liefertermin oder Fertigungsdaten abweichen, sind als Ablehnung der Bestellung zu verstehen.

 

  1. Preise

3.1 Sämtliche Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, frei Haus. Transport-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind, soweit nicht anders vereinbart, in den angegebenen Preisen enthalten.

 

  1. Rechnung und Zahlung

4.1 Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer, Anforderungsnummer, dem Besteller und der Kontierung prüffähig bei dem Besteller einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Umsatzsteuer ist separat auszuweisen.

 

4.2 Bei Rechnungen, die nicht hinreichend identifizierbar sind, insbesondere bei Fehlen der vollständigen Zeichen und Nummern der Bestellung, beginnt die Frist für das Erreichen der Zahlungsfälligkeit erst nach vollständiger Klarstellung durch den Lieferanten zu laufen, soweit dieser von uns unverzüglich nach Erhalt der Rechnung auf die unzureichende Identifizierbarkeit hingewiesen worden ist. Liegen Zeugnisse, Dokumentationen o.ä., die ausdrücklich Gegenstand der Bestellung sind, der Rechnung oder Lieferung nicht bei, beginnt die Frist für das Erreichen der Zahlungsfälligkeit mit dem vollständigen Erhalt dieser Unterlagen. Die Rechnung muss dem Besteller mit Abgang der Sendung- auch bei Teillieferung gesondert zugesendet werden.

 

4.3 Zahlungen leistet der Besteller innerhalb von 30 Kalendertagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Kalendertagen ohne Abzüge ab vollständiger Lieferung und Leistung und Rechnungseingang beim Besteller. Abweichungen davon müssen dem Besteller schriftlich vereinbart sein. Zahlungen erfolgen nach Wahl des Bestellers durch Übersenden von Verrechnungsschecks oder durch Überweisung auf Bank-/ Postscheckkonto. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Postabgangsstempel bzw. das Belastungsdatum bei Überweisung.

 

4.4 hat die gelieferte Ware Mängel, beginnt die Frist für das Erreichen der Zahlungsfälligkeit mit der Abnahme der mangelfreien Ware. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Vertragsgemäßheit der Leistung oder der Richtigkeit des in Rechnung gestellten Betrages.

 

  1. Lieferung und Lieferzeit

5.1 Die in den Bestellungen bestimmten Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellung. Die Liefertermine sind einzuhalten. Etwaige Lieferverzögerungen sind dem Besteller sofort unter Angabe der Gründe und ihrer voraussichtlichen Dauer mitzuteilen.

 

5.2 Bei nicht termingerechter Lieferung ist der Besteller, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche, berechtigt, dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf der Besteller, nach seiner Wahl, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern kann.

 

5.3 Wird dem Lieferanten infolge von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften oder Energie, behördlichen Maßnahmen o.ä. rechtzeitige Lieferung ganz oder teilweise unmöglich, so ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer von ihm zu setzende angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht die Lieferung innerhalb der Nachfrist erfolgt. In Fällen teilweiser vorübergehender oder endgültiger Unmöglichkeit, besteht ein Rücktrittsrecht hinsichtlich des gesamten Vertrages, wenn teilweise Lieferung für den Besteller ohne Interesse ist. Hat die Lieferung infolge der Verspätung für den Besteller kein Interesse oder erklärt der Lieferant, dass er innerhalb einer angemessenen Frist nach Fälligkeit zur Lieferung nicht imstande sei, so istder Besteller zum Rücktritt berechtigt, ohne dass es der Bestimmung einer Frist bedarf.

 

5.4 Kommt der Lieferant mit der Leistung in Verzug, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% des vertraglich vereinbarten Preises für die Leistung pro Kalendertag des Verzugs, höchstens jedoch 5% des vertraglich vereinbarten Preises verpflichtet. Der Besteller kann die Zahlung der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen, unabhängig davon, ob er sich bei Übergabe/ Annahme der verspäteten Leistung die Geltendmachung der Vertragsstrafe vorbehalten hat.

 

  1. Unterlagen

6.1 An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern, Berechtigungen und sonstigen Unterlagen sowie Modellen und Mustern behält sich der Besteller seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind ausschließlich für die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden und dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers nicht zugänglich gemacht werden.

 

  1. Mängelhaftung

7.1 Der Besteller ist zur Untersuchung der Ware und Öffnung der Verpackungen nicht verpflichtet. Durch Zahlung der Rechnung wird kein Anerkenntnis insoweit erklärt, dass die Ware bestellt, vollständig oder mängelfrei ist, auf Mängelhaftungsansprüche sowie auf die Rechte aus verspäteter Lieferung wird nicht verzichtet. Alle Qualitätsmängel, Mengen- und Maßdifferenzen gelten als versteckte Mängel und verpflichten den Lieferanten zur Mängelhaftung, auch wenn solche Mängel erst durch den Endabnehmer des Bestellers festgestellt werden. Der Lieferant ist sodann berechtigt, sich auf das Fehlen der Rüge seitens des Bestellers im Falle mangelhaft gelieferter Ware zu berufen, wenn er den Besteller zunächst zeitnah zu der erfolgten Lieferung unter angemessener Frist aufgefordert hat, die gelieferte Ware auf ihre Mangelfreiheit zu untersuchen und Mitteilung darüber zu machen.

 

 

  1. Produkthaftung, Rückrufkosten

8.1 Wird der Besteller wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregeln oder Produkthaftungsgesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit ihres Produktes in Anspruch genommen, die auf eine Ware des Lieferanten zurückzuführen ist, dann ist der Besteller berechtigt, von dem Lieferanten Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die von ihm gelieferten Produkte bedingt ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion.

 

8.2 Gegenüber Ansprüchen Dritter aus Produzentenhaftung sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes stellt der Lieferant den Besteller frei, soweit der Lieferant für die Haftung auslösender Fehler einzustehen hat.

 

  1. Transportgefahr

9.1 Jeder Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Lieferanten

 

9.2 Der Lieferant trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, sowie der Verschlechterung der Ware bis zur Abnahme durch den Besteller.

 

  1. Lieferschein

10.1 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen. Dieser hat insbesondere zu enthalten:

 

  1. Eine genaue Aufschlüsselung des Inhalts der Sendung sowie
  2. Sämtliche Bestelldaten des Bestellers

 

  1. Warenannahme

11.1 Warenannahme erfolgt Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.45 Uhr – 16.00 Uhr und Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

  1. Gerichtsstand

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Bedingungen sowie aus jeglichen Warenbestellungen unter Einbeziehung dieser Bedingungen ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Bestellers zuständige Gericht. Der Besteller ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Lieferanten Klage zu erheben.

 

  1. Schutzrechtsverletzung

13.1 Der Lieferant hält den Besteller und deren Kunde zu jeder Zeit während und nach der Dauer dieses Vertrages von allen Schäden, Kosten und Nachteile (einschließlich entgangenem Gewinn, Gebrauchsentzug, Stillstandzeiten, Pönalen, Anwaltskosten usw.) frei, die dem Besteller oder seinen Kunden, im Zusammenhang mit dem Gebrauch, Verkauf, Verarbeitung, Verbindung oder Weiterveräußerung den vom Lieferanten zu liefernden Teile wegen angeblicher Patent-, Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- oder ähnlicher Schutzrechtsverletzungen entstehen und wird dem Besteller oder seinen Kunden alle hieraus entstehenden Kosten unverzüglich ersetzen.

 

  1. Nachunternehmer

14.1 Soweit sich nicht aus einer gesonderten Vereinbarung bzw. für den Besteller erkennbar aus dem Inhalt der Bestellung bezogen auf das Leistungsvolumen des Lieferanten etwas Abweichendes ergibt, ist der Lieferant verpflichtet, alle Verpflichtungen aus der Bestellung im eigenen Betrieb zu erbringen. Jeder Einsatz von Nachunternehmern durch den Lieferanten darf – ungeachtet ob der Besteller ihn bei Vertragsabschluss erkennen oder absehen konnte – nur mit vorheriger Zustimmung des Bestellers erfolgen.

 

  1. Datenschutz / Datenspeicherung

15.1 Die miromatic GmbH ist berechtigt die Daten des jeweiligen Vertragspartners sowie des einzelnen Vertragsverhältnisses unter Beachtung der jeweils gültigen Vorschriften des Datenschutzes im Geschäftsverkehr im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung zu erfassen und zu speichern.

 

  1. Unzulässige Beeinträchtigung des Wettbewerbs

16.1 Der Lieferant ist verpflichtet in seinem Unternehmen durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass seine gegenüber dem Besteller handelnden Mitarbeitern keine Straftaten gegen den Wettbewerb im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) und nach den §§ 17 , 18 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begehen.

 

  1. Verschwiegenheitspflicht und Werbung

17.1 Der Lieferant ist ferner verpflichtet über die Geschäftsverbindung mit dem Besteller Stillschweigen zu wahren und alle offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen.

 

17.2 Soweit ausnahmsweise in der Werbung des Lieferanten auf die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller hingewiesen werden soll, darf dies erst geschehen nachdem der Besteller sich hiermit schriftlich einverstanden erklärt hat. Die ausnahmsweise erklärte schriftliche Zustimmung ist auch in solchen Fällen auf den konkret zur Erlangung der Zustimmung dargestellten Werbeauftritt des Vertragspartners beschränkt.

 

17.3 Bei Zuwiderhandlung behält sich der Besteller Schadensersatzforderungen vor. Der Lieferant hat dem Besteller alle Nutzungen, die er aus der Verletzung dieser Verpflichtung zieht, herauszugeben, sowie jeden hieraus entstehen den Schaden zu ersetzen.